Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Geltung der Bedingungen 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Gecko Food Schweiz KLG (vgl. www.gecko-food.ch) erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. 

2 Angebot und Vertragsschluss 

Gecko Food KLG ist ein reiner Zwischenhändler und bezieht seine Produkte bei geprüften und vertrauenswürdigen Vertragspartnern. Die Angebote der Gecko Food Schweiz KLG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die Gecko Food Schweiz KLG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Das Angebot von Produkten richtet sich ausschliesslich an Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 

 3 Preise 

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Sonderbestellungen ausserhalb des Sortiments gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

4 Liefer- und Leistungszeit 

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Gecko Food Schweiz KLG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Gecko Food Schweiz KLG durch Zulieferanten und Hersteller. 

5 Annahmeverzug 

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Gecko Food Schweiz KLG ihrerseits die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Gecko Food Schweiz KLG ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. 

6 Lieferumfang 

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Gecko Food Schweiz KLG schriftlich mitgeteilt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung schriftlich anzumelden. 

7 Gefahrenübergang 

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung dem Transport übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Gecko Food KLG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Gecko Food Schweiz KLG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. 

8 Gewährleistung

Gecko Food Schweiz KLG ist ein Zwischenhändler und lehnt jede eigene Haftung für die gelieferten Produkte ab. Gecko Food Schweiz KLG teilt bei Mängeln auf erste Anfrage die Hersteller oder Importeure der gelieferten Waren mit. Die Gewährleistung der Produkte wird nach Massgabe der Vorschriften des Herstellers gewährt. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum, sprich der Paketaufgabe bei der Post oder einem Lieferunternehmen durch die Gecko Food Schweiz KLG. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Gecko Food Schweiz KLG sowie die mitgelieferten Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Produzenten nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeinwirkung sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung sowie Verbrauchsmateriale/Zubehör ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen Gecko Food Schweiz KLG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Gecko Food Schweiz KLG muss als Zwischenhändler zum Gewährleistungsanspruch und zur Problembehebung Kontakt mit dem Hersteller oder Lieferanten aufnehmen, weshalb der Austausch oder die Reparatur der Ware einige Woche dauern kann. Allfällige weitere Gewährleistung ist auf 2 Jahre beschränkt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

9 Retouren 

Retouren sind vorab detailliert und schriftlich anzukündigen sowie die vollständigen Kontaktdaten (inkl. Telefon- oder Mobilnummer) und die Zahlungsverbindung anzugeben. Den Retouren ist das defekte Teil bzw. Gerät mit vollständiger und detaillierter Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, welche an Gecko Food Schweiz KLG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert werden, beizulegen. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Gecko Food Schweiz KLG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Produkte, die wir auf Kundenwunsch beschaffen, sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Der Kunde muss sich somit direkt an den Hersteller des Produktes wenden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände, eine weitere Haftung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Gecko Food Schweiz KLG wird sich nach Erhalt des defekten Produktes mit dem Hersteller oder Lieferant in Verbindung setzen. Ob das Produkt ersetzt oder repariert wird, entscheidet der Hersteller oder Lieferant des Produktes mit Gecko Food Schweiz KLG. Dieser Prozess kann einige Wochen dauern. Futterprodukte können und dürfen aus Lebensmittelsicherheitsgründen nicht retourniert werden. Bei der Retournierung empfehlen wir, einen kostenlosen Beleg von der Poststelle zu verlangen und diesen aufzubewahren. Im Falle eines Paketverlustes kann Ihre Rücksendung nur gegen Vorweisung dieses Beleges gutgeschrieben werden, insofern nachvollzogen werden kann, dass es sich im Paket um die defekte Ware gehandelt hat. Die Gefahrtragung bei Retouren bleibt solange beim Käufer, bis das retournierte Produkt an Gecko Food Schweiz KLG geliefert und angenommen wurde. 

10 Zahlung 

Die Rechnungen sind per Vorkasse oder andere angebotene Zahlungsarten, wie PayPal oder Twint, zu begleichen. Die Lieferung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch die Schweizerische Post per B-Post zu Lasten der Gecko Food Schweiz KLG, ausser es wurde schriftlich ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen. Der Käufer hat die Möglichkeit, eine Lieferung durch die Schweizerische Post per A-Post zu wählen, wobei der Aufpreis zu Lasten des Käufers zu tragen ist. 

11 Haftungsbeschränkung 

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, bei höherer Gewalt, zu der insbesondere aber nicht ausschliesslich schwere Ausbrüche gefährlicher Krankheiten inklusive Pandemien, Naturkatastrophen, Zusammenbrechen der Energie-, Versorgungs- und Entsorgungslage, Kriege etc. gehören, und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden, auch aus der Verwendung der Produkte, wird jede Haftung abgelehnt, allfällige Ansprüche sind gegenüber dem Hersteller geltend zu machen (vgl. hierzu Produktehaftpflichtgesetz, PrHG, SR 221.112.944). 

12 Copyright und Urheberrechte 

Digitale Inhalte auf unserer Homepage (www.gecko-food.ch) sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Bei digitalen Inhalten erwerben Sie ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das Sie zum privaten oder dienstlichen Gebrauch als Einzelnutzer berechtigt. Sie dürfen entsprechend den jeweiligen Produktbeschreibungen Kopien der digitalen Inhalte zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch erstellen, auf Leseendgeräte speichern und auf diesen Geräten bestimmungsgemäss nutzen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Reproduktion, Distribution, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung der digitalen Inhalte, vollständig oder in Teilen davon, ob in digitaler Form, per Datenfernübertragung oder in analoger Form ist Ihnen nicht gestattet und strafbar. 

13 Datenschutz 

Die Gecko Food Schweiz KLG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) zu verarbeiten. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Bonitätsprüfung an Dritte weitergegeben. 

14 Gerichtsstand

Dornach ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht. 


Gecko Food Schweiz KLG 
Dornach, 04.07.2020